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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 197

Wartetastenverluste (Kennzahlen 638 und 639)


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Wartetastenverluste (Kennzahlen 638 und 639)
Entstand oder erhöhte sich durch gewinnmindernd geltend gemachte Investitionsfreibeträge in Vorjahren ein Verlust, so war er insoweit weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig. Ein solcher Verlust ist mit späteren Gewinnen aus diesem Betrieb frühestmöglich zu verrechnen.


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