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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 199

Die Umsatzsteuererklärung für 2002


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S. S 199Die Umsatzsteuererklärung für 2002
Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet (Rz. 146 f. UStR 2000)
Im Umsatzsteuerrecht wird beim Ausland zwischen dem Gemeinschaftsgebiet und dem Drittlandsgebiet unterschieden.
Gemeinschaftsgebiet ist (außer Österreich) das Gebiet der Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien (Einzelheiten siehe SWK-Heft 6/1995, Seite A 175). Lieferungen im Gemeinschaftsgebiet sind „innergemeinschaftliche Lieferungen", Erwerbe im Gemeinschaftsgebiet sind „innergemeinschaftliche Erwerbe".
Drittlandsgebiet ist das Ausland, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.
Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Verpflichtet zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist jeder Unternehmer. Auch Kleinunternehmer, welche die unechte Umsatzsteuerbefreiung beanspruchen (siehe S 200 und Anm. 13, Seite S 208), weil ihr Jahresumsatz nicht höher als 22.000 € ist, haben eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, wenn der Umsatz 7.500 € übersteigt (§ 21 Abs. 6 UStG).
Zu den in der Umsatzsteuererklärung zu machenden Angaben hat Ihnen das Finanzamt auch „Erläuterungen für das Ausfüllen d...


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