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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 220
Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften
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Entrichtete Vorauszahlungen oder durchgeführte Gutschriften Hier ist die Summe der entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. der durchgeführten Gutschriften anzugeben. In der Umsatzsteuervorauszahlung für Oktober (bei vierteljährlicher Umsatzsteuervorauszahlung: für das 3. Vierteljahr) ist auch die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung enthalten. Diese Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung ist wie jede andere Umsatzsteuervorauszahlung zu behandeln (die Verpflichtung zur Entrichtung einer Sondervorauszahlung 2002 entfiel jedoch, wenn diese 750 € nicht überstieg; BGBl. I Nr. 106/1999). Für November 2002 war dagegen bei Fälligkeit Mitte Jänner 2003 nur die errechnete Umsatzsteuer abzüglich der im Vorjahr entrichteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung einzuzahlen. Wenn Sie die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 nicht geleistet haben, obwohl Sie dazu verpflichtet waren, müssen Sie im Jahr 2003 die Umsatzsteuer immer bis zum 15. des folgenden Monats - statt bis zum 15. des zweitfolgenden Monats - einzahlen. Verprobung mit der Buchhaltung Nachdem die Zahlen der Umsatzsteuererklärung feststehen, ist eine Verprobung mit der Gewinn- und Verlustrechnung oder mit der Überschussrechnung und eine Darstell... |