zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 211

10% Zusatzsteuer für nicht buchführende Landwirte (Kennzahl 052)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
10% Zusatzsteuer für nicht buchführende Landwirte (Kennzahl 052)
Für die Lieferungen und Leistungen der nicht buchführungspflichtigen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist eine Umsatzsteuer im Allgemeinen nicht abzuführen, es besteht aber auch kein Recht zum Vorsteuerabzug. Davon gibt es eine Ausnahme:
Für Wein aus zugekauften Weintrauben und im Buschenschank ausgeschenkten Wein beträgt der Steuersatz 20%. Nach Abzug der pauschalierten Vorsteuer mit 10% verbleibt eine Zusatzsteuer von 10%.


Daten werden geladen...