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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 147

Welche Einkünfte sind anzugeben?

Welche Einkünfte sind anzugeben?
Steuerpflichtige Einkünfte sind:
a) bei Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb der Gewinn (siehe Abschnitt „Wie der Gewinn ermittelt wird", Seite S 113 ff.);
b) bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und bei sonstigen Einkünften der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Die Bestimmungen über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (einschließlich der Bestimmungen über die Möglichkeit der Nettoverrechnung der Umsatzsteuer sowie der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern) gelten sinngemäß für die Einnahmen und Werbungskosten. Bei der Berechnung des Überschusses sind nur die Einnahmen anzusetzen, die im Jahre 2002 tatsächlich zugeflossen sind. Ein Betrag ist dann zugeflossen, wenn Sie über diesen Betrag verfügen konnten. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben werden bei dem Jahr verrechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie bis...

































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