Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 198

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung
Die Versicherung, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, aber richtig, weil im Falle von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.
*
Körperschaftsteuersatz
Die Körperschaftsteuer beträgt allgemein 34% des steuerpflichtigen Gewinnes.
Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften zufließen und keiner inländischen Abzugssteuer unterliegen, beträgt 25% (§ 22 Abs. 2 KStG).
*
Mindest-Körperschaftsteuer
Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt jährlich (§ 24 Abs. 4 KStG):
• 1.092 € für Gründungsfälle,
• 1.750 € für alle GmbHs (vgl. § 6 GmbH-Gesetz)
• 3.500 € für Aktiengesellschaften (vgl. § 7 AktG) und
• 5.452 € für Banken- und Versicherungsunternehmen.
Die Mindest-Körperschaftsteuer ist nur für jedes volle Kalendervierteljahr des Bestehen...

Daten werden geladen...