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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 223

Antrag auf Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages (Vordruck E 5)


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Antrag auf Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages (Vordruck E 5)
Steuerpflichtige, die im abgelaufenen Jahr keine nicht selbständigen Einkünfte bezogen haben und auch keine Einkommensteuererklärung (Vordruck E 1 oder L 1) abgeben, können bei ihrem Wohnsitzfinanzamt eine Erstattung des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrages von 364 € beantragen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass der Steuerpflichtige (die Steuerpflichtige) im abgelaufenen Jahr grundsätzlich die Voraussetzungen für den Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag erfüllt und dass er oder sein (Ehe-)Partner im abgelaufenen Jahr mindestens sieben Monate für mindestens ein Kind Familienbeihilfe bezogen hat. Für den Alleinverdienerabsetzbetrag ist eine weitere Voraussetzung, dass der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens 4.400 € (bzw. ohne Kind von 2.200 €) jährlich erzielt hat. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zu berücksichtigen, auch wenn sie der KESt unterliegen und endbesteuert sind. Vgl. dazu § 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 i. d. F. BGBl. I Nr. 71/2000.


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