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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 171

Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Kennzahl 409)


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Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Kennzahl 409)
Substanzgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen ausländischen Investmentfonds gelten als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft. Davon sind Substanzgewinne betroffen, die bei in Österreich zugelassenen ausländischen Fonds entstanden sind und durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden. 20% der Substanzgewinne unterliegen im Rahmen der Veranlagung einer Besteuerung mit einem festen Steuersatz von 25%. Die Besteuerung erfolgt isoliert von den übrigen Einkünften. Durch die Eintragung bei Kennzahl 409 wird dieser Betrag mit der Steuer von 25% belegt.


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