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Die Berechnung der Einkommensteuer
S. 183Die Berechnung der
Einkommensteuer
Durch die Umstellung auf Euro-Beträge hat sich der
Steuertarif für 2002 nur geringfügig geändert.
Die EDV-Anlage der
Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist
es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu
berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein
Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt
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für die ersten 3.640 € | 0% |
für die weiteren 3.640 € | 21% |
für die weiteren 14.530 € | 31% |
für die weiteren 29.070 € | 41% |
für alle darüber liegenden Beträge | 50%. |
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
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1. | der allgemeine Absetzbetrag von 887
€, der im Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen
wird. Der allgemeine Absetzbetrag verändert sich nach Maßgabe des § 33 Abs. 3 Z 1 bis 5 EStG. | |
2. | Alleinverdienerabsetzbetrag oder
Alleinerzieherabsetzbetrag | 364 € |
3. | Unterhaltsabsetzbetrag in variabler
Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate, in denen Sie Alimente
geleistet ha... |