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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 221

Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E 6)

Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) (Vordruck E 6)
Eine solche Erklärung ist abzugeben, wenn mehrere Personen an Einkünften aus
a) Land- und Forstwirtschaft, sofern der Betrieb nicht pauschaliert ist,
b) selbständiger Arbeit, z. B. Kanzleigemeinschaft von Anwälten, Wirtschaftstreuhändern usw.
c) Gewerbebetrieb, z. B. OHG, KG, GmbH & Co KG, OEG, KEG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, atypische stille Gesellschaft,
d) Vermietung und Verpachtung, z. B. Hausgemeinschaften,
beteiligt waren.
S. 222Der Gewinn oder der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten wird einheitlich und gesondert festgestellt. Zu diesem Zweck ist eine Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften, Vordruck E 6, beim Betriebsfinanzamt oder Lagefinanzamt abzugeben.
Das Verfahren zur Feststellung des steuerpflichtigen Gewinnes oder Verlustes (bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb) oder des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten (aus Vermietung und Ve...

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