Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite S 216
Vorsteuern aus abnehmerbezogenen Leistungen (Kennzahl 066)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorsteuern aus abnehmerbezogenen Leistungen (Kennzahl 066) Auf die Anm. 22, Seite S 211 f., und die „Erläuterungen" zu Kennzahl 057 wird hingewiesen. Die Umsatzsteuer von den „abnehmerbezogenen Leistungen" wirkt sich materiell nicht aus. Sie wird als geschuldete Umsatzsteuer berechnet und gleichzeitig als Vorsteuer wieder abgezogen. Die hier angegebenen Gesetzesbestimmungen sind schon in Anm. 22, Seite S 211 f., besprochen. |