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SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 142

Die Einkommensteuererklärung (Vordruck E 1)


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Die Einkommensteuererklärung (Vordruck E 1)
Wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatten und nicht die im unten stehenden Absatz „Wann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben?" angeführten Voraussetzungen vorliegen, kommt die Abgabe einer „Erklärung zur Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung" auf dem Formular L 1 in Betracht (siehe den Abschnitt „Die Arbeitnehmer-Einkommensteuererklärung für 2002", Seite S 189 f.).
Wenn Sie beschränkt steuerpflichtig sind, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung nur abgeben,
• wenn Sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden oder
• wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die gemäß § 102 EStG zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, mehr als 3.630 € betragen haben (§ 42 EStG).
Im Folgenden wird das Formular E 1, das ist das Einkommensteuererklärungsformular für unbeschränkt steuerpflichtige Personen, für die keine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist, näher besprochen.
Wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen wollen, ist zusätzlich das Formular E 1 a als Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 zu verwenden (siehe Seite S 182 und S 185 ff.).
Der Vordruck ist weiß. Das Finanzamt akzeptiert auch die mit einem EDV-Pr...























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