Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2003, Seite 211

8% Zusatzsteuer für pauschalierte Landwirte (Kennzahl 038)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
8% Zusatzsteuer für pauschalierte Landwirte (Kennzahl 038)
Für die Lieferungen von in der Anlage nicht angeführten Getränken und alkoholischen Flüssigkeiten ist für Umsätze eines pauschalierten Landwirtes an einen anderen Unternehmer eine Zusatzsteuer von 8% abzuführen.


Daten werden geladen...