Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 35a EStG Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
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(4) 1Die Steuerermäßigung nach den Absätzen 1 bis 3 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung in einem in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen oder - bei Pflege- und Betreuungsleistungen - der gepflegten oder betreuten Person ausgeübt oder erbracht wird. 2In den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 zweiter Halbsatz ist Voraussetzung, dass das Heim oder der Ort der dauernden Pflege in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegt.
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S. 422
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 3
IV. Rechtsentwicklung Rz. 4
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 5
B. Ort der Leistung (Abs. 4)
I. Haushalt (Abs. 4 Satz 1) Rz. 6
II. Heimaufenthalt (Abs. 4 Satz 2) Rz. 9
Schrifttum:
Heine, Smart Home - digitaler Haushalt i.S.d. § 35a EStG?, NWB 2017, 2031; Körper, Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und die Inan...