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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 6 EU-DBA-SBG Eingangsbestätigung

(1) Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland bestätigt gegenüber der betroffenen Person, welche die Streitbeilegungsbeschwerde eingereicht hat, den Eingang der Streitbeilegungsbeschwerde innerhalb von zwei Monaten.

(2) 1Die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland unterrichtet die zuständigen Behörden der anderen betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Monaten über den Eingang einer Streitbeilegungsbeschwerde. 2Dabei teilt sie auch mit, in welcher Sprache oder in welchen Sprachen sie im Rahmen des jeweiligen Verfahrens zu kommunizieren beabsichtigt.

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Das BZSt bestätigt als zuständige Behörde gegenüber der betroffenen Person, die die Streitbeilegungsbeschwerde eingereicht hat, den Eingang der Beschwerde innerhalb von zwei Monaten (§ 6 Abs. 1 EU-DBA-SBG). Die Bestätigung gewährleistet der betroffenen Person eine erhöhte Rechtssicherheit.

Das BZSt soll im Rahmen der Eingangsbestätigung auf die zwingende Regelung der gleichzeitigen Antragstellung in allen betroffenen Mitgliedstaaten (s. § 4 Abs. 2 EU-DBA-SBG) und, sofern nicht bereits im Antrag auf die Verfahrenserleichterungen für natürliche Personen und kle...

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