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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

Kommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 175a AO Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen

1Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit dies zur Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung nach § 89a, einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag im Sinne des § 2 Absatz 1 geboten ist. 2Verbindliche Auskünfte nach § 89, verbindliche Zusagen nach § 204 oder rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung stehen dem nicht entgegen. 3Die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs oder der einvernehmlichen rückwirkenden Anwendung einer Vorabverständigungsvereinbarung.

S. 2013

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 5

  •  
    • III. Anwendungsbereich

    • 1. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 8

    • 2. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 11

    • 3. Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 14

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 16

  •  
    • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften

    • 1. Deutsches Recht Rz. 21

    • 2. EU-Recht (Primär- und Sekundärrecht) Rz. 28

    • 3. Völkerrecht Rz. 32

  • B. Korrekturvorschrift (Satz 1)

  •  
    • I. Tatbestandsvoraussetzungen

    •  
      • 1. Umsetzungsbedürftige internationa...

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