Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 3 KStG Abgrenzung der Steuerpflicht bei Personenvereinigungen und nicht rechtsfähigen Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
(1) Personenvereinigungen, nicht rechts fähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen sind körperschaftsteuerpflichtig, wenn ihr Einkommen weder nach diesem Gesetz noch nach dem Einkommensteuergesetz unmittelbar bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist.
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Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 4
IV. Rechtsentwicklung Rz. 7
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 8
B. Vorrang der transparenten Besteuerung bei Personenvereinigungen, nicht rechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (Abs. 1)
I. Allgemeines Rz. 17
III. Abgrenzung zur transparenten Besteuerung bei nichtrechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen Rz. 27
Schrifttum:
Ebenroth/Auer, Körperschaftsteuersubjektfähigkeit ausländischer Gesellschaften mit inländischem Ort der Geschäftsleitung?, RIW 1992, 998; Knobbe-Keuk, Der Wechsel von der beschrä...