Suchen Kontrast Hilfe
Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 19 UmwStG Gewerbesteuer bei Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

(1) Geht das Vermögen der übertragenden Körperschaft auf eine andere Körperschaft über, gelten die §§ 11 bis 15 auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags.

(2) Für die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 10a des Gewerbesteuergesetzes gelten § 12 Abs. 3 und § 15 Abs. 3 entsprechend.

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  •  
    • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung

    • 1. Regelungsgegenstand Rz. 4

    • 2. Bedeutung von § 19 UmwStG bei internationalen Umwandlungen Rz. 6

  • III. Anwendungsbereich Rz. 10

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 11

  • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 12

  • B. Ermittlung des Gewerbeertrags (Abs. 1)

  • I. Besteuerung des Übertragungsgewinns Rz. 21

  • II. Besteuerung des Übernahmegewinns Rz. 24

  • III. Anteilseigner Rz. 25

  • IV. Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung Rz. 26

  • C. Kein Übergang von gewerbesteuerlichen Fehlbeträgen (Abs. 2) Rz. 36

S. 1299

Daten werden geladen...