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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 7 GewStG Gewerbeertrag

6§ 50d Abs. 10 des Einkommensteuergesetzes ist bei der Ermittlung des Gewerbeertrags entsprechend anzuwenden. 7Hinzurechnungsbeträge im Sinne des § 10 Absatz 1 des Außensteuergesetzes sind Einkünfte, die in einer inländischen Betriebsstätte anfallen. 8Einkünfte, die in einer ausländischen Betriebsstätte anfallen und nach den §§ 7 bis 13 des Außensteuergesetzes steuerpflichtig wären, falls diese Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft im Sinne dieser Vorschriften wäre, gelten als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt.

Übersicht

  • A. Grundaussagen zu Satz 6

  • I. Überblick Rz. 1

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2

  • III. Anwendungsbereich Rz. 3

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 4

  • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 5

  • B. Sondervergütungen eines Mitunternehmers (Satz 6) Rz. 6

  • C. Grundaussagen zu Satz 7

  • I. Überblick Rz. 11

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 12

  • III. Anwendungsbereich Rz. 15

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 16

  • V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 17

  • D. Hinzurechnungsbeträge als inländische Betriebsstätteneinkünfte (Satz 7) Rz. 18

  • E. Grundaussagen zu Satz 8

  • I. Überblick/Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 Rz. 24

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 25

  • III. Anwendungsbereich Rz. 26

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 27

  • V. Verhältnis zu anderen V...

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