Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 25 UmwStG Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils
1In den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes vom (BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3214) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder auf Grund vergleichbarer ausländischer Vorgänge gelten §§ 20 bis 23 entsprechend. 2§ 9 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 4
IV. Rechtsentwicklung Rz. 21
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 22
B. Entsprechende Anwendung des Sechsten Teils Rz. 26
S. 1359
Schrifttum:
Böhmer/Schewe/Schlücke, Neujustierung der Grenzen des deutschen Besteuerungsrechts durch das ATAD-UmsG und das KöMoG, FR 2021, 765; Förster, Grenzüberschreitende Umstrukturierungen, DStR 2020, 865; Gebhardt/Kockrow/Krüger/Syska, Aktuelle Praxisfragen zum Steueroasen-Abwehrgesetz - Teil 1, IWB 2023, 470; Hageböke/Stangl, „Globalisierung“ des UmwStG durch das KöMoG und Einbringun...