Suchen Kontrast Hilfe
Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 12 StAbwG Gesteigerte Mitwirkungspflichten

(1) 1Der Steuerpflichtige hat über die nach § 90 der Abgabenordnung bestehenden Mitwirkungspflichten hinaus eine gesteigerte Mitwirkungspflicht. 2Die gesteigerte Mitwirkungspflicht umfasst die in den folgenden Absätzen geregelten Verpflichtungen.

(2) 1Der Steuerpflichtige hat für Geschäftsvorgänge i.S.d. § 7 folgende Aufzeichnungen zu erstellen:

  • 1. Darstellung der Geschäftsbeziehungen, Übersicht über Art und Umfang dieser Geschäftsbeziehungen, insbesondere Wareneinkauf, Dienstleistungen, Darlehensverhältnisse, Versicherungsverhältnisse, Nutzungsüberlassungen sowie Kostenumlagen;

  • 2. Verträge und vereinbarte Vertragsbedingungen, die den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegen, und ihre Veränderung innerhalb des Wirtschaftsjahres;

  • 3. Auflistung von Vereinbarungen mit Bezug zu immateriellen Werten, einschließlich Kostenumlagevereinbarungen sowie Forschungsdienstleistungsvereinbarungen und Lizenzvereinbarungen, S. 2518sowie Auflistung der immateriellen Werte, die der Steuerpflichtige im Rahmen der betreffenden Geschäftsbeziehungen nutzt oder zur Nutzung überlässt;

  • 4. die von den Beteiligten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen ausgeübten Funkti...

Daten werden geladen...