Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 29 KStG Kapitalveränderung bei Umwandlungen
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(6) 1War für die übertragende Körperschaft oder Personenvereinigung ein Einlagekonto bisher nicht festzustellen, tritt für die Anwendung der vorstehenden Absätze an die Stelle des Einlagekontos der Bestand der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 4
III. Anwendungsbereich Rz. 7
IV. Rechtsentwicklung Rz. 11
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 12
B. Auswirkung von Umwandlungsvorgängen beim übertragenden Rechtsträger (Abs. 6)
-
I. Bestand der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen zum Zeitpunkt des Vermögensübergangs (Abs. 6)
1. Ermittlung der nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen Rz. 13
2. Entsprechende Anwendung der Abs. 1-5 Rz. 17
3. Auswirkungen beim übernehmenden Rechtsträger Rz. 19
4. Maßgeblicher Zeitpunkt Rz. 20
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II. Keine entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 8 KStG mehr seit JStG 2024 (Abs. 6 Satz 2 a.F.)
1. Beschränkung der entsprechenden Anwendung auf Verfahrensgrundsätze Rz. 21
2. Zuständigkeit Rz. 23
Schrifttum:
Schießl, Erstmalige Feststellung eines steuerlichen Einlagekontos von ausländischen Körperschaften im Fall der Hereinverschm...