Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 33a EStG Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
(1) [...] 6Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der sich nach den Sätzen 1 bis 5 ergibt; ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen.
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(2) [...] 2Für ein nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiges Kind mindert sich der vorstehende Betrag nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 6.
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Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgenstand und Bedeutung Rz. 5
III. Anwendungsbereich Rz. 7
IV. Rechtsentwicklung Rz. 9
B. Unterhaltsleistungen an nicht unbeschränkt steuerpflichtige Unterhaltsberechtigte (Abs. 1 Satz 6)
I. Zweistufige Begrenzung des Abzugs von Unterhaltsleistungen Rz. 19
II. Nicht u...