Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 3c EStG Anteilige Abzüge
S. 85
(1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.
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Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 4
IV. Rechtsentwicklung Rz. 7
-
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften
-
1. Verhältnis zum nationalen Recht (einschl. Verfassungsrecht)
a) Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) Rz. 8
b) Anrechnung ausländischer Quellensteuer (§ 34c EStG) Rz. 9
c) Ermittlung ausländischer Einkünfte (§ 34d EStG) Rz. 10
d) Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 Abs. 2 AStG Rz. 11
e) Verfassungsrechtliche Beurteilung Rz. 12
2. Verhältnis zum EU-Recht Rz. 13
3. Verhältnis zum Völkerrecht (DBA) Rz. 14
B. Abzugsverbot bei steuerfreien Einnahmen (Abs. 1)
I. Ausgaben Rz. 15
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II. Steuerfreie Einnahmen
1. Steuerfreiheit Rz. 17
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2. Einnahmen
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bb) § 8b KStG
(1) Gewinnausschüttungen i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG Rz. 20
(2) Veräußerungsgewinne i.S.d. § 8b Abs. 2 KStG Rz. 22
b) Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 Abs. 2 AStG Rz. 23
c) Steuerbefreiung durch DBA nach der Freistellungsmethode Rz. 24
III. In unmittelbarem Zusammenhang Rz. 29
Schrifttum:
Frotscher, Di...