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Internationales Steuerrecht
Oppel/Martini/Oertel

Internationales Steuerrecht

Kommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-504-20154-8

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

§ 12 AO Betriebsstätte

1Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. 2Als Betriebsstätten sind insbesondere anzusehen:

  • 1. die Stätte der Geschäftsleitung,

  • 2. Zweigniederlassungen,

  • 3. Geschäftsstellen,

  • 4. Fabrikations- oder Werkstätten,

  • 5. Warenlager,

  • 6. Ein- oder Verkaufsstellen,

  • 7. Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen,

  • 8. Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn

    • a) die einzelne Bauausführung oder Montage oder

    • b) eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder

    • c) mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen

    länger als sechs Monate dauern.

Übersicht

  • A. Grundaussagen der Vorschrift

  • I. Überblick Rz. 1

  • II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 3

  • III. Anwendungsbereich Rz. 6

  • IV. Rechtsentwicklung Rz. 8

  • V. Verhältnis zu Art. 5 OECD-MA Rz. 9

  • B. Tatbestandsmerkmale im Einzelnen (Satz 1)

  • I. Einordnung des Betriebsstättenbegriffs aus regelungs-systematischer Perspektive Rz. 11

  •  
    • II. Geschäftseinrichtung oder Anlage

    • 1. Allgemeines Rz. 13

    •  
      • 2. Festigkeit

      • a) Allgemeines Rz. 14

      • b) Rä...

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