Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 7 AO Amtsträger
Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht
1. Beamter oder Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs) ist,
2. in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
3. sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
III. Anwendungsbereich Rz. 4
IV. Rechtsentwicklung Rz. 5
V. Verhältnis zu anderen Vorschriften Rz. 6
B. Amtsträger (Nr. 1-3) Rz. 7
Schrifttum:
Beckmann, Joint Audits - Aktuelle Problemfelder zwischenstaatlicher Gemeinschaftsprüfungen, IStR 2016, 627; Eisgruber/Oertel, Joint Audit: Zum „Merkblatt über koordinierte steuerliche Außenprüfungen mit Steuerverwaltungen anderer Staaten und Gebiete“ vom , ISR 2017, 270; Greil, Status quo und Zukunft der internationalen Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Unternehmensbesteuerung, IStR 2022, 373; Haverkamp, Joint Audit: Überlegungen zur Rechtslage und Ausblick in die Zukunft, ISR 2020, 64; Walther, Grundfragen zum Begriff des Amtsträgers und dem des für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten i.S. von § 11 I Nrn. 2-4 StGB, ...