Internationales Steuerrecht
1. Aufl. 2025
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§ 9 UmwStG Formwechsel in eine Personengesellschaft
1Im Falle des Formwechsels einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. 2Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den Zeitpunkt, in dem der Formwechsel wirksam wird, eine Übertragungsbilanz, die Personengesellschaft eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. 3Die Bilanzen nach Satz 2 können auch für einen Stichtag aufgestellt werden, der höchstens acht Monate vor der Anmeldung des Formwechsels zur Eintragung in ein öffentliches Register liegt (Übertragungsstichtag); § 2 Absatz 3 bis 5 gilt entsprechend.
Übersicht
A. Grundaussagen der Vorschrift
I. Überblick Rz. 1
II. Regelungsgegenstand und Bedeutung Rz. 2
IV. Rechtsentwicklung Rz. 9
B. Verweis auf die Regelungen zur Verschmelzung (Satz 1)
I. Wechsel des Besteuerungsregimes und Behandlung des Formwechsels wie die Verschmelzung Rz. 15
II. Anrechnung fiktiver ausländischer Steuern (§ 3 Abs. 3 UmwStG) Rz. 16
C. ...