Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 152

Einschränkung der Anrechnung von KESt


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einschränkung der Anrechnung von KESt
Wenn Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht, wird nur die über 364 € hinausgehende KESt angerechnet (zurückgezahlt). Wenn für Sie Familienbeihilfe bezogen worden ist, wird nur die KESt, die über monatlich 50,90 € (610,80 € jährlich) hinausgeht, angerechnet (zurückgezahlt) (§ 97 Abs. 4 Z 2 EStG).
Es wird deshalb im Formular gefragt, ob Ihr (Ehe-)Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag beansprucht oder ob für Sie im Jahr 2004 Familienbeihilfe bezogen wurde.
52



Daten werden geladen...