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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 172
Amtsbescheinigung, Opferausweis
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Amtsbescheinigung, Opferausweis (§ 105 EStG) Inhabern von Amtsbescheinigungen oder Opferausweisen steht auf Antrag der Abzug eines besonderen Freibetrages von 801 € jährlich vom Einkommen zu. | 91 |