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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 137
Veräußerungsgewinn
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Falls in den Einkünften aus selbständiger Arbeit ein Veräußerungsgewinn enthalten ist, kann dieser bei den Kennzahlen 321, 322 und 316 aus der normalen Besteuerung ausgeschieden werden (siehe Anm. 14, Seite S 134). Bei Kennzahl 324 werden 1/3-, 1/5- oder 1/10-Teilbeträge aus Vorjahren angeführt. Bezüglich der Angaben zu den Kennzahlen 322, 323 und 324 siehe die Ausführungen zu den Kennzahlen 311 bis 315 auf Seite S 134 f. | 18 |