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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 152

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wegen der elektronischen Kontrolle der Steuererklärungen 2004 hat der Alleinvermieter von Grundstücken und Gebäuden die Beilage E 1b ausgefüllt beizulegen oder elektronisch zu übermitteln. Bei Vermietungsgemeinschaften (Miteigentumsgemeinschaften) ist der Einkünfteanteil aus der Beilage E 106b anzugeben. Der Vordruck E 106b wird vom Finanzamt vorausgefüllt (gesondert) zugesandt. Berichtigen oder ergänzen Sie erforderlichenfalls die vorgedruckten Angaben. Wurde Ihnen kein Vordruck E 106b zugesandt, sollten Sie die erforderlichen Angaben auf dem Formular E 106b-E machen.
Mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung befassen sich eingehend die Rz. 6401 bis 6534 der EStR 2000.
Zu erklären sind unter anderem: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen (z. B. von Wohnungen, Geschäftsräumen und Reklameflächen, auch aus der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, aus der Unte...



































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