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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 94

Wie der Gewinn ermittelt wird


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Wie der Gewinn ermittelt wird
Die steuerpflichtigen Einkünfte (Gewinn oder Verlust) bei den Einkunftsarten 1­3 (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb) können festgestellt werden durch
• Bilanzierung oder
• Überschussrechnung oder
• Pauschalierung.
Mehr noch als bisher sind die Bilanzierung und die korrekte Gewinnermittlung für 2004 zu einer schwierigen Kunst geworden. Durch die letzten Novellen wurden Sonderbestimmungen geschaffen, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes anzuwenden sind, jedoch nicht den handelsrechtlichen und bisher üblichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entsprechen.
Außerdem ist zu beachten, dass fast alle gesetzlichen Regelungen, die erst im Laufe des Jahres 2004 erlassen wurden, teilweise bereits für die Veranlagung 2004 anzuwenden sind.



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