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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 190
Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA)
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Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z. B. AfA) Hier sind insbesondere jene vorgenommenen Korrekturen einzutragen, die sich aus § 8 (z. B. zwingende steuerrechtliche Mindestnutzungsdauer bei Gebäuden und PKWs) sowie in Bezug auf die AfA aus § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b („Luxustangente" bei Kraftfahrzeugen) ergeben. Zu den Korrekturen bei den Betriebskosten von Luxusfahrzeugen siehe Punkt 31 der Erläuterungen zur Beilage E 1a. Zuführungen zu einem Leasingaktivposten gemäß § 8 Abs. 6 Z 2 sind in Kennzahl 9270 einzutragen. | B29 |