zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 187

Gewinnermittlung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewinnermittlung
Grundsätzlich sind die unter „1. Gewinnermittlung" einzutragenden Betriebseinnahmen (Kennzahlen 9040 bis 9090) und Betriebsausgaben (Kennzahlen 9100 bis 9230) mit den steuerlich maßgeblichen Werten einzutragen. Eine Eintragung ist unter „2. Korrekturen des Gewinnes/Verlustes (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung)" nur unter Kennzahl 9290 dann vorzunehmen, wenn
• in der Kennzahl 9090 ausländische Kapitalerträge enthalten sind, die mit dem besonderen Steuersatz nach § 37 Abs. 8 (25%) besteuert werden können und/oder
• in der Kennzahl 9090 endbesteuerungsfähige inländische Kapitalerträge enthalten sind, für die die Mitveranlagung beantragt wird.
B7



Daten werden geladen...