Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 139
Zusätzliche Angaben
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zusätzliche Angaben Auf Seite 3 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen • Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 123) • Kennzahl 744 Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4a; siehe dazu auf Seite S 123) • Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 103 und S 123) S. S 140• Kennzahl 761 Bildungsfreibetrag nach § 4 Abs. 4 Z 10 EStG (siehe dazu auf Seite S 104 und S 123) • Kennzahl 745 Vorzeitige Abschreibung (§ 10a Abs. 3 und oder § 10c; siehe dazu auf Seite S 104) • Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 122) Bei Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung (§ 11) sind die betrieblichen Einkünften um die Betriebsausgabe „Eigenkapitalzuwachsverzinsung" zu kürzen. Der Betrag der Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist gemäß § 37 Abs. 8 losgelöst vom übrigen Einkommen als „Sondergewinn" mit 25% zu versteuern. Die Betriebsausgabe „Eigenkapitalzuwachsverzinsung" ist in der Kennzahl 403 auszuweisen. Der Betrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch als Sondergewinn mit ei... |