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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 139

Zusätzliche Angaben


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Zusätzliche Angaben
Auf Seite 3 der Steuererklärung sind nun alle jene Begünstigungen anzuführen, die bei den betrieblichen Einkünften (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit und Gewerbebetrieb) abgesetzt worden sind. Es sind dies im Einzelnen
• Kennzahl 445 Forschungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 123)
• Kennzahl 744 Forschungsfreibetrag (§ 4 Abs. 4 Z 4a; siehe dazu auf Seite S 123)
• Kennzahl 402 Bildungsfreibetrag (siehe dazu auf Seite S 103 und S 123)
S. S 140• Kennzahl 761 Bildungsfreibetrag nach § 4 Abs. 4 Z 10 EStG (siehe dazu auf Seite S 104 und S 123)
• Kennzahl 745 Vorzeitige Abschreibung (§ 10a Abs. 3 und oder § 10c; siehe dazu auf Seite S 104)
• Kennzahl 403 Eigenkapitalzuwachsverzinsung (siehe dazu auf Seite S 122)
Bei Geltendmachung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung (§ 11) sind die betrieblichen Einkünften um die Betriebsausgabe „Eigenkapitalzuwachsverzinsung" zu kürzen. Der Betrag der Eigenkapitalzuwachsverzinsung ist gemäß § 37 Abs. 8 ­ losgelöst vom übrigen Einkommen ­ als „Sondergewinn" mit 25% zu versteuern. Die Betriebsausgabe „Eigenkapitalzuwachsverzinsung" ist in der Kennzahl 403 auszuweisen. Der Betrag wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch als Sondergewinn mit ei...




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