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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 188
Beigestelltes Personal (Fremdpersonal)
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Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) (Kennzahl 9110) Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben hier Ausgaben für Fremdpersonal einzutragen. Nicht einzutragen sind jene Ausgaben für Fremdpersonal, die als Herstellungskosten von Anlagegütern zu „aktivieren" (in das Anlageverzeichnis gemäß § 7 Abs. 3 aufzunehmen) sind. | B15 |