Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 168
Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (Kennzahl 459) Zuwendungen für Forschungs- und Lehraufgaben, Museen u. dgl. (siehe Seite S 120 f.) sind als Sonderausgaben abzugsfähig, soweit die Zuwendungen nicht aus dem Betriebsvermögen erfolgen und sie zusammen mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen insgesamt 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte des unmittelbar vorausgegangenen Kalenderjahres nicht übersteigen. Solche Zuwendungen werden auch nicht auf das Sonderausgabenpauschale angerechnet. | 82 |