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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 194
Einnahmenrückzahlungen
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Einnahmenrückzahlungen Einnahmen und Werbungskosten sind jeweils ohne Vorzeichen anzugeben. Einnahmenrückzahlungen sind unter Kennzahl 9530, Werbungskostenrückzahlungen unter Kennzahl 9460 anzugeben. | V9 |