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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 138
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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Einkünfte aus Gewerbebetrieb Hier sind die erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb anzugeben. Weiters sind hier auch Krankengelder eines Gewerbetreibenden aus Versorgungseinrichtungen anzuführen. Fügen Sie bitte als Einzelunternehmer die Beilage E 1a bei. Wenn Sie die Pauschalierung für das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe nach der Verordnung BGBl. II Nr. 227/1999 oder für den Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel nach der Verordnung BGBl. II Nr. 228/1999 in Anspruch nehmen, sind die unter Punkt b) vorgesehenen Angaben zu machen. Wenn in dem durch Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelten Gewinn (Verlust) endbesteuerte Kapitalerträge (Bankzinsen, Kuponerlöse von Wertpapieren usw.) enthalten sind, sind diese vom Gewinn abzuziehen; ein Verlust erhöht sich durch den Abzug der endbesteuerten Kapitalerträge. Sie können aber auch die Kapitalerträge mit den Bruttobeträgen in der Gewinnermittlung belassen und die Kapitalertragsteuer als entrichtete Einkommensteuervorauszahlung geltend machen. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entschließen, müssen Sie auch die Kapitalerträge von Ihrem Privatvermögen mit dem Bruttobetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen erklären und die ... |