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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 227
16% für Jungholz und Mittelberg
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16% für Jungholz und Mittelberg (Kennzahl 035) Der allgemeine Steuersatz von 20% ermäßigt sich auf 16% für die in den Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze durch Unternehmer, die einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte im Zollausschlussgebiet S. S 228haben. Dies gilt nicht für Lieferung und Vermietung von KFZ an Empfänger im übrigen Inland. | 18 |