zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 128

Sonderausgabenerhöhungsbetrag


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sonderausgabenerhöhungsbetrag
Soferne Sie mindestens drei Kinder haben, für die Sie oder Ihr (Ehe-)Partner 2004 für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen haben oder für die Ihnen für sieben Monate ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, erhöht sich der Höchstbetrag für die unter den gemeinsamen Höchstbetrag fallenden Sonderausgaben noch um weitere S. S 1291.460 € . Der Erhöhungsbetrag kann nur von einem Steuerpflichtigen beansprucht werden und das Kind darf selbst keine Sonderausgaben geltend machen.
8


Daten werden geladen...