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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 183

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. S 183Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der „Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt


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für die ersten 3.640 €
0%
für die weiteren 3.630 €
21%
für die weiteren 14.530 €
31%
für die weiteren 29.070 €
41%
für alle darüber liegenden Beträge
50%.


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Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
1.
der allgemeine Absetzbetrag von 1.264 € , der im Einkommensteuerbescheid gesondert ausgewiesen wird.
Der allgemeine Absetzbetrag verändert sich nach Maßgabe des § 33 Abs. 3 Z 1 bis 5 EStG.
2.
Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag
364 €
3.
Unterhaltsabsetzbetrag in variabler Höhe, je nach Anzahl der Kinder und der Anzahl der Monate,
in denen Sie Alimente geleistet haben (siehe Anm. 11, Seite S 129 f.).
4.
Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverh...

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