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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 204

Die Körperschaftsteuererklärung für 2004

S. S 204Die Körperschaftsteuererklärung für 2004
Im Folgenden wird die Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Handelsrechtes verpflichtet sind (Formular K 1), besprochen. Weitere Erläuterungen enthalten die „Erläuterungen für das Ausfüllen" der Körperschaftsteuererklärungen (K 4).
Für die Veranlagung 2004 sind die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 zu berücksichtigen, die als Zusammenfassung des geltenden Rechts anzusehen sind. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das SWK-Sonderheft „Praxisleitfaden Körperschaftsteuerrichtlinien 2001".
Die Körperschaftsteuererklärung 2004 ist, wie bereits bei der Einkommensteuererklärung ausgeführt, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zu den Einzelheiten siehe bei der Einkommensteuererklärung. Im Körperschaftsteuerformular K1 sowie in der Ausfüllhilfe K4 wird bei fast allen Positionen auf das Einkommensteuerformular hingewiesen. Daher entfallen nähere Ausführungen dazu und wir verweisen im Text ebenfalls ...

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