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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 158

Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds


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Substanzgewinne aus ausländischen Investmentfonds (Kennzahl 409)
Substanzgewinne aus im Privatvermögen gehaltenen ausländischen Investmentfonds gelten als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft. Davon sind Substanzgewinne betroffen, die bei in Österreich zugelassenen ausländischen Fonds entstanden sind und durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden. 20% der Substanzgewinne unterliegen im Rahmen der Veranlagung einer Besteuerung mit einem festen Steuersatz von 25%. Die Besteuerung erfolgt isoliert von den übrigen Einkünften. Durch die Eintragung bei Kennzahl 409 wird dieser Betrag mit der Steuer von 25% belegt.
Seit zugeflossene oder als zugeflossen geltende Substanzgewinne aus aus in Österreich nicht zugelassenen ausländischen Investmentfonds, deren Erträge aber durch einen inländischen Vertreter nachgewiesen werden (so genannte „graue Fonds") unterliegen im Ausmaß von 20% dem festen Steuersatz von 25%. Durch Eintragung bei Kennzahl 409 wird der eingetragene Betrag mit der Steuer von 25% belegt. Zur steuerlichen Gleichbehandlung der Erträge aus in- und ausländischen Investmentfonds siehe den Artikel von Claudia Reschny-Birox und Ralf Klaunzer (SWK-Heft 14/2003...

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