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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 194
Ersatz von Aufwendungen gemäß § 10 MRG
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Ersatz von Aufwendungen gemäß § 10 MRG (Kennzahlen 9450 und 9490) Bei einer Antragstellung auf Verteilung ist unter der Kennzahl 9450 die Gesamthöhe der 2004 angefallenen Aufwendungen einzutragen. Unter der Kennzahl 9490 sind sämtliche auf 2004 entfallenden Zehntelbeträge, somit auch solche aus einer in Vorjahren erfolgten Antragstellung, einzutragen. | V8 |