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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 208

Steuerfreie Wertänderungen gemäß § 10 Abs. 3 KStG

Steuerfreie Wertänderungen gemäß § 10 Abs. 3 KStG (Kennzahl 9302)


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§ 10 Abs. 3 KStG 1988 betrifft die Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von internationalen Schachtelbeteiligungen. Derartige steuerfreie Veräußerungsgewinne sind in Kennzahl 9302 einzutragen. Nicht umfasst sind die Gewinne aus der Veräußerung von solchen Beteiligungen, für die eine Option zu Gunsten der Steuerwirksamkeit der Beteiligung ausgeübt wurde.

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