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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 208
Steuerfreie Wertänderungen gemäß § 10 Abs. 3 KStG
Steuerfreie Wertänderungen gemäß § 10 Abs. 3 KStG (Kennzahl 9302)
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§ 10 Abs. 3 KStG 1988 betrifft die Steuerfreiheit von
Gewinnen aus der Veräußerung von internationalen Schachtelbeteiligungen. Derartige
steuerfreie Veräußerungsgewinne sind in Kennzahl
9302 einzutragen. Nicht umfasst sind die
Gewinne aus der Veräußerung von solchen Beteiligungen, für die eine Option zu
Gunsten der Steuerwirksamkeit der Beteiligung ausgeübt wurde. |
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