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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 215

Die Umsatzsteuererklärung für 2004

S. S 215Die Umsatzsteuererklärung für 2004
Die Umsatzsteuererklärung 2004 ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist, grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wird aber vorerst von einer generellen Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für diejenigen Steuerpflichtigen auszugehen sein, die über einen Internetanschluss verfügen und auf Grund der 100.000- € -Umsatzgrenze (§ 21 UStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese „Vermutung der Unzumutbarkeit" jedoch nicht nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung selbst einreichen, sondern auch für den zur Abgabe beantragten steuerlichen Vertreter.
Bei der elektronischen Übermittlung wird die Erklärung entweder im so genannten Dialogverfahren am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt oder als von einer Software beim Einreichenden erstellte (XML-)Datei über FINANZOnline ...


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