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Die Umsatzsteuererklärung für 2004
S. S 215Die Umsatzsteuererklärung für
2004
Die Umsatzsteuererklärung 2004
ist, ebenso wie dies für Umsatzsteuervoranmeldungen bereits geltendes Recht ist,
grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten wird
aber vorerst von einer generellen Verpflichtung zur elektronischen Einreichung nur für
diejenigen Steuerpflichtigen auszugehen sein, die über einen Internetanschluss verfügen
und auf Grund der 100.000- € -Umsatzgrenze (§ 21 UStG in Verbindung mit der
Verordnung BGBl. II Nr. 462/2002) ohnehin schon zur elektronischen Einreichung der
Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind. Dabei gilt diese „Vermutung der
Unzumutbarkeit" jedoch nicht nur für jene Steuerpflichtigen, die die Steuererklärung
selbst einreichen, sondern auch für den zur Abgabe beantragten steuerlichen
Vertreter.
Bei der elektronischen Übermittlung wird die Erklärung
entweder im so genannten Dialogverfahren am Bildschirm ausgefüllt und online übermittelt
oder als von einer Software beim Einreichenden erstellte (XML-)Datei über FINANZOnline
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