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SWK 4, 5. Februar 2005, Seite S 218

Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr


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Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr
Wenn Sie bei der Gewinnermittlung ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben, können Sie auch für die Umsatzbesteuerung dasselbe Wirtschaftsjahr verwenden. Falls Sie erstmalig für 2004 den Veranlagungszeitraum für die Umsatzsteuer und für die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gleichschalten wollen, haben Sie die Umsatzsteuererklärung für 2004 nur für das Rumpfwirtschaftsjahr vom bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres 2004/2005 abzugeben (siehe SWK-Heft 12/1986, Seite A II 21 f.).
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