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Vorsteuer aus Reisekosten
• Vorsteuerbeträge aus Reisekosten können nur abgezogen werden, wenn Zeit, Ziel und Zweck der Reise, die Person, von der die Reise ausgeführt worden ist, und der Betrag, aus dem die Vorsteuer errechnet wird, nachgewiesen werden - (§ 12 UStG 1972), (Abweisung)
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