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SWK 23, 15. August 1997, Seite 82

Vorsteuer aus Reisekosten

Vorsteuerbeträge aus Reisekosten können nur abgezogen werden, wenn Zeit, Ziel und Zweck der Reise, die Person, von der die Reise ausgeführt worden ist, und der Betrag, aus dem die Vorsteuer errechnet wird, nachgewiesen werden - (§ 12 UStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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