Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1997, Seite 77

Liebhaberei

Liebhaberei in umsatzsteuerlicher Hinsicht ist nur anzunehmen, wenn Gewinne oder Einnahmenüberschüsse überhaupt nicht erwirtschaftet werden können - (§ 2 Abs. 5 Z 2 UStG), (Abweisung in diesem Punkt)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE) UND DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...